Gebührenerstattung
Präventive Kurse werden nach § 20 SGB V bis zu 100% von der Krankenkasse erstattet. Fragen Sie bitte vor Kursbeginn Ihre Krankenkasse , ob sie sich an den Kosten beteiligt.
§ 20 Sozialgesetzbuch V [SGB] - Prävention und Selbsthilfe
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Präventionsangebote bis zu 100% der Kursgebühr. Dabei werden Präventionsangebote aus den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung eigenständig und unabhängig voneinander bezuschusst.
Die Grundlage der Bezuschussung bildet der § 20 SGB V - Prävention und Selbsthilfe. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung wird zu einem Teil von den Krankenkassen getragen.
Zur weiteren inhaltlichen Erläuterung verweist Sport-Bartosch auf folgende Seiten: